Regulation – Neue Meldepflichten für Schweizer und ausländische Unternehmen sowie ihre Aktionäre

BSL Banking in Switzerland and Liechstenstein – Oktober 2015
Frédérique Bensahel, Pierre-Olivier Etique

Das vom Parlament am 12. Dezember 2014 verabschiedete neue Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten GAFI-Empfehlungen (nachfolgend „Umsetzungsgesetz“) hat umfangreiche Anpassungen der schweizerischen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zur Folge. Diese neu eingeführten Bestimmungen gehen grösstenteils in das Geldwäschereigesetz sowie in das Obligationenrecht ein. Seit der Veröffentlichung der entsprechenden Botschaft des Bundesrats am 13.

Dezember 2013 wurde eine der einschneidendsten Neuerungen des Umsetzungsgesetzes, nämlichdas Delikt der Geldwäscherei im Zusammenhang mit Steuerbetrug (d.h. die Einstufung von schweren Steuerdelikten als Vortaten zur Geldwäscherei) vielerorts heftig diskutiert, da ihre Umsetzung alles andere als einfach sein dürfte. Bei den weiteren Anpassungen dürften die neuen Vorschriften zur Transparenz betreffend juristische Personen sowie zur Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten die weitest tragenden Auswirkungen auf die neu Betroffenen haben.