Eintreten in Kraft des KAG – Welche Konsequenzen hat das für unabhängige Vermögensverwalter?

InvestNews – mai 2013
Frédérique Bensahel

Nach einem zweijährigen Gesetzgebungsverfahren sind das revidierte KAG und seine Durchführungsverordnung am 1.3.2013 in Kraft getreten. Die neue Rechtslage erlaubt es Schweizer Verwaltern ausländischer Fonds, weiterhin europäische und in der EU vertriebene Fonds zu verwalten. Sie verbessert den Schutz der Anleger und bewahrt die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes.