Regulation – Unabhängige Vermögensverwalter stehen vor grossen gesetzgeberichen und regulatorischen Veränderungen

BSL Banking in Switzerland and Liechtenstein – September 2013
Frédérique Benshael, Pierre-Olivier Etique

Der Berufsstand der unabhängigen Vermögens- verwalter geniesst heute einen „Soft Law“-Rechts- rahmen. Unabhängige Vermögensverwalter dürfen Vermögensverwaltungsdienstleistungen anbieten, solange sie das Geldwäschereigesetz (GwG) befolgen sowie – wenn sie Fondsanteile im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrags anbieten – die Verhaltensregeln der Selbstregu- lierungsorganisationen, denen sie angeschlossen sind. Diese Situation, die eine „schweizerische Ausnahme“ darstellt, ist zum Verschwinden ver-urteil.